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Bauordnung NRW: Vereinfachtes Anzeigeverfahren für Fliegende Bauten seit 1. September 2026

Seit dem 1. September 2026 müssen Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen mit Ausführungsgenehmigung bei der Anzeige ihres Spielbetriebs auf Volksfesten in NRW das Prüfbuch nicht mehr vorab bei der zuständigen Behörde vorlegen. Stattdessen reicht die Übermittlung wesentlicher Daten des Fliegenden Baus in Textform zusammen mit der Anzeige, die Vorlage des Prüfbuchs erfolgt erst bei der Gebrauchsabnahme.

Bauordnung NRW: Vereinfachtes Anzeigeverfahren für Fliegende Bauten seit 1. September 2026
© Jürgen Weis · 1 / 1

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