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SCHAUSTELLERKULTUR ALS IMMATERIELLES KULTURERBE | TEIL 4 VON 4

Von Herkunft zu Zukunft

Nina Dederichs, Leiterin der Geschäftsstelle Immaterielles Kulturerbe der Deutschen UNESCO-Kommission, betont, dass 2026 die „Schaustellerkultur“ in das Bundesweite Verzeichnis aufgenommen wurde – nicht als Welterbe, sondern als Anerkennung für weitergegebenes Wissen und Können der Schaustellerfamilien. Das Verfahren wird von einem unabhängigen Expertengremium bewertet, während Bund und Länder über die Aufnahme entscheiden.

Nina Dederichs
Nina Dederichs© Deutsche UNESCO-Kommission · 1 / 1

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