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Das BMAS informiert zur Arbeitszeiterfassung

Das Bundesarbeitsgericht hat am 13. September 2022 verbindlich entschieden, dass Arbeitgeber in Deutschland die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen müssen. Damit greift die Pflicht bereits heute, gestützt auf die Arbeitszeitrichtlinie des EuGH, auch wenn das Arbeitszeitgesetz noch nicht an die Rechtsprechung angepasst ist.

Das BMAS informiert zur Arbeitszeiterfassung
© Jürgen Weis · 1 / 1

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