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Normenkontollverfahren: Schausteller ziehen erfolgreich vor Gericht / "Fortbestand der Traditionsmärkte in Gefahr gesehen"

OVG Bremen kassiert Gebührenordnung für Volksfeste als rechtswidrig ein

Das Oberverwaltungsgericht Bremen erklärt die Jahrmarktgebührenordnung der Stadt Bremen für rechtswidrig. Die Entscheidung betrifft Osterwiese 2025, Freimarkt und Bremer Weihnachtsmarkt; sieben Musterkläger aus Schaustellerverbänden (DSB, BSM) hatten geklagt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Revision wurde nicht zugelassen, Beschwerde möglich. Die Richter sehen die Gebührenverteilung kritisch und betonen die bundesweite Relevanz; eine neue Gebührenordnung wird erwartet.

Freimarkt Bremen 2025: Polizei stellt an einem der Zugänge zur Bürgerweide massive Poller auf, so genannte Okta-Blocker. Preiswert ist das nicht.
Freimarkt Bremen 2025: Polizei stellt an einem der Zugänge zur Bürgerweide massive Poller auf, so genannte Okta-Blocker. Preiswert ist das nicht.© Thomas Brüggestraße · 1 / 1

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