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UNESCO

Die Deutsche UNESCO‑Kommission hat am 27. März 2026 die „Schaustellerkultur auf Volksfesten in Deutschland“ in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Der Antrag wurde gemeinsam vom Deutschen Schaustellerbund (DSB), dem BSM und der Kulturgut Volksfest gUG eingereicht; die Bezeichnung ist verbindlich.

Titelseite des Bewerbungsformular 2023-25
Titelseite des Bewerbungsformular 2023-25© Jürgen Weis · 1 / 1

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